Beschluss VG Trier Schulbegleitung [630 KB]
(01/2009): einstweilige Verfügung der eine Schulbegleitung auch über das 10. Schuljahr hinaus in einer weiterführenden Schule im o.g. Fall ermöglichte. Bei der Urteilsfindung in einem anderen Verfahren kann dieser Fall lediglich als Beispiel herangezogen werden, es entsteht daraus kein Recht, d.h. in jedem Verfahren wird dem vorliegenden Fall entsprechend entschieden.